5.1 Profil und Matching-Algorithmus
Die Börse erfasst im Zuge der Profilerstellung umfangreiche Daten des Bewerbers. Darunter zählen berufliche Hard-Facts wie Berufserfahrung, Tätigkeiten, Ausbildung, Kenntnisse, etc., zukünftige Jobvorstellungen wie Wunschbranche, Reisebereitschaft, Benefits, etc. sowie umfangreiche Soft-Skills in Form von Charakter-, der Stärke- und Potenzialanalysen. Zusätzlich können Dokumente, Leistungsnachweise, Referenzen, Zertifikate, etc. als Bestätigung hochgeladen werden. Erst nach vollständiger Profilerstellung in dem von der Börse vorgegebenen Eingabeprozess, hat der Bewerber die Möglichkeit, sich passende Jobs von registrierten Unternehmen vorschlagen zu lassen, die ab einer gewissen Übereinstimmungsquote zum Profil des Bewerbers passen. Eine Anspruch, dass der Bewerber schon vor oder im Zuge der Registrierung, bzw. vor oder im Zuge der vollständigen Eingabe des Profils Jobs vorgeschlagen bekommt, besteht nicht.
Im Matching-Algorithmus der Börse werden sämtliche erfasste Daten, also Hard- und Soft-Facts berücksichtigt. Dem Bewerber ist bewusst, dass sich eine möglichst genaue, detaillierte Profilerstellung und regelmäßige Profilaktualisierung positiv im Matching-Algorithmus auswirkt und es aufgrund des Matching-Algorithmus vorkommen kann, dass es möglicherweise keine passenden Jobs für sein ausgefülltes Profil gibt. Der Bewerber hat keinen Anspruch, auswählen zu können, welche Matching-Faktoren verwendet werden und welche Gewichtung diese im Matching-Algorithmus haben.
Des Weiteren hat der Bewerber keinen Anspruch auf eine individuelle Job-Suche, Filter-Optionen, einer Darstellung von beliebigen Jobinseraten, einer Liste sämtlicher inserierten Jobs oder registrierter Unternehmen, oder andere ähnliche technische Funktionen. Der Bewerber hält iswipe hinsichtlich Funktionsumfang, Genauigkeit und Berechnungsmethode des Matching-Algorithmus auf der Börse schad- und klaglos und stellt keine Ansprüche, in welcher Form auch immer.
5.2. Anonymisiertes Profil
Erstellte Profile von Bewerber sind für registrierte Unternehmen zunächst nur anonymisiert ersichtlich. Im Interesse eines optimalen Nutzens für Bewerber und registrierte Unternehmen, stimmt der Bewerber zu, dass iswipe selbst darüber zu entscheiden darf, welche konkreten Daten eines Bewerbers zunächst anonymisiert dargestellt werden und welche Daten für registrierte Unternehmen jederzeit auf der Börse ersichtlich sind. Iswipe sichert zu, dass folgende Daten vor einer Profilfreischaltung vom Bewerber auf der Börse anonymisiert sind:
- Vorname & Nachname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Beziehungsstatus, Kinder
- E-Mail Adresse
- Telefonnummer
- weitere Daten, die darauf schließen lassen, um welche Person es sich handelt
5.3. Profilfreischaltung und Profildarstellung
Auf das vollständige Profil, welches die persönlichen Daten zur Kontaktaufnahme inkludiert, können registrierte Unternehmen nur zugreifen, wenn der Bewerber sein Profil selbst im Zuge einer Bewerbung freischaltet, oder wenn ein registriertes Unternehmen im Zuge der aktiven Personalsuche das Profil des Bewerbers freischaltet. Mit der Profilfreischaltung, unabhängig davon ob es vom Bewerber oder von einem registrierten Unternehmen freigeschalten wird, stimmt der Bewerber der Offenlegung der anonymisierten Daten und damit auch der Offenlegung der persönlichen Kontaktdaten zu, sodass eine Kontaktaufnahme durch das registrierte Unternehmen ermöglicht wird.
Der Bewerber hat in seinem Profil jederzeit die Möglichkeit einzusehen, welche registrierten Unternehmen auf das vollständige Profil vom Bewerber Zugriff haben. Eine erfolgte Profilfreischaltung kann jederzeit unter Einhaltung einer 14 tägigen Auflösungsfrist entweder vom Bewerber oder von einem registrierten Unternehmen aufgelöst werden. Nach der 14 tägigen Auflösungsfrist wird das Profil des Bewerbers wieder als anonymisiertes Profil dargestellt.
Durch die Erfassung umfangreicher Daten im Profil des Bewerbers ist im Zuge der Profilfreischaltung kein weiteres Bewerbungsschreiben, kein Motivationsschreiben, kein zusätzlicher Lebenslauf und keine weitere Charakter-, Stärken- oder Potenzialanalyse mehr nötig. Der Bewerber und das registrierte Unternehmen haben keinen Anspruch darauf, dass das Profil des Bewerbers samt Profildaten und möglichen Dokumenten auf der Börse, in einer anderen Art und Weise an registrierte Unternehmen übermittelt werden (z.B. über Schnittstellen, als Datei, als Dokument, per E-Mail, über andere Datenträger, etc.).
5.4. Talent-Pool und Mitarbeiter-Pool
Der Bewerber hat die Möglichkeit, dass sein Profil in einem oder mehreren unternehmenseigenen Talent-Pools oder Mitarbeiter-Pools gelistet wird. Dem Bewerber ist bewusst, dass die Nutzung eines Talent-Pools oder eines Mitarbeiter-Pools im freiwilligem Interesse registrierter Unternehmen liegt und es keine Nutzungspflicht seitens registrierter Unternehmen gibt. Der Bewerber hat keinen Anspruch, weder von iswipe, noch von registrierten Unternehmen, noch von Dritten, in Talent-Pools oder Mitarbeiter-Pools gelistet werden zu müssen.
Eine Listung eines Profils eines Bewerbers im Talent-Pool oder Mitarbeiter-Pool ist nur als freigeschaltetes Profil möglich. Sollte ein Profil eines Bewerbers nicht schon vorab (z.B. durch eine vorherige Bewerbung) für ein registriertes Unternehmen freigeschaltet sein, so kann die Freischaltung automatisch im Zuge einer Anfrage zur Listung in einem Talent-Pool oder Mitarbeiter-Pool freigeschaltet werden. Bewerber und registrierte Unternehmen müssen beidseitig der Listung im unternehmenseigenen Talent-Pool oder Mitarbeiter-Pool zustimmen. Die Zustimmung erfolgt entweder durch eine Anfrage von Bewerber oder registriertem Unternehmen, oder durch die anschließende jeweilige positive Zusage zur Anfrage. Die Listung erfolgt ab dem Moment der Zusage.
Der Bewerber profitiert damit von der Möglichkeit, für registrierte Unternehmen langfristig besser sichtbar zu sein, laufend (auch nach einem aktiven Bewerbungsprozess) in Kontakt mit registrierte Unternehmen zu bleiben und bei weiteren Jobausschreibungen von Unternehmen vom Algorithmus der Börse priorisiert behandelt zu werden.
Der Bewerber erklärt sich durch die Listung in einem Talent-Pool oder einem Mitarbeiter-Pool eines registrierten Unternehmens damit einverstanden, dass während der Dauer der Listung das freigeschaltete Profil des Bewerbers für das jeweilige registrierte Unternehmen ersichtlich ist.
Eine Austragung vom Talent-Pool oder Mitarbeiter-Pool kann vom Bewerber oder vom registrierten Unternehmen täglich unter Einhaltung einer 14 tägigen Auflösungsfrist erfolgen.
5.5. Profilanonymisierung
Wird das vollständig freigeschaltete Profil eines Bewerbers nicht unter beidseitiger Zusage von Bewerber und registrierten Unternehmen in entsprechende Talent- oder Mitarbeiterpools von registrierten Unternehmen eingetragen und somit einem längerfristigen Zugriff des freigeschalteten Profils zugesagt, so erfolgt die Anonymisierung des Profils eines Bewerbers entweder durch eine aktive Auflösung oder einer aktiven Absage durch registrierte Unternehmen oder des Bewerbers. Tritt keiner dieser Auflösungsgründe ein, anonymisiert die Börse das Profil des Bewerbers nach spätestens 6 Monate bzw. nach aktuell geltender österreichischer DSGVO Verordnungen.